Eine Hand klebt Reflektorfolie auf das Pedal eines Fahrrads. Foto Christian Fürthner

Aktion Fahrradlicht 2016

Die Mobilitätsagentur Wien informiert zum sicheren Radeln im Herbst und Winter. Radfahrerinnen und Radfahrer bekommen direkt an den Radwegen Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung.

Am Montag, 31. Oktober 2016 startet die Aktion Fahrradlicht der Mobilitätsagentur Wien. Ziel der Aktion ist, Wiens Radlerinnen und Radler auf die Wichtigkeit guter Beleuchtung aufmerksam zu machen. Denn: diese erhöht die Sicherheit. Neben wichtigen Infos gibt es auch Rabattgutscheine für den Kauf von Fahrrad-Beleuchtung und Kotschützern bei Radhändlern.

„Ziel der Aktion ist es, dass mehr Radfahrerinnen und Radfahrer gut beleuchtet unterwegs sind. Deshalb informieren wir direkt an den Radwegen über die richtige Ausstattung von Fahrädern“, so Wiens Radverkehrsbeauftragter Martin Blum. „Besonders in der dunklen Jahreszeit sorgen Licht und Reflektoren für mehr Sicherheit “, erklärt er die Idee dahinter. Die Mobilitätsagentur Wien leistet mit der Aktion Fahrradlicht einen Beitrag, um die Verkehrssicherheit in Wien zu erhöhen.

Gratis Reflektoren nachrüsten

Im Servicezelt der Mobilitätsagentur Wien können Radfahrende die vorgeschriebenen Rückstrahler am Fahrrad gratis nachrüsten lassen. Außerdem verteilt die Mobilitätsagentur Rabatt-Gutscheine im Wert von 20 Prozent, für den Kauf von Fahrradlichtern. Die Gutscheine gelten bei 26 teilnehmenden Fahrradhändlern in Wien.

Mit einem gut ausgestatteten Fahrrad durch Herbst und Winter

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor:

  • Vorne: weißer Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, mit einer Fläche von mindestens 20 cm2. Die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein.
  • Hinten: Roter Rückstrahler oder Rückstrahlmaterialien, mit einer Fläche von mindestens 20 cm2. Die Rückstrahler dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein.
  • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen.
  • Reifen: ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlende Seitenwände. Auch Katzenaugen und Speichensticks in ausreichender Anzahl sind erlaubt.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: Hellleuchtender weißer oder hellgelber Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss mit dem Fahrrad fest verbundenen sein und darf nicht blinken. Rotes Rücklicht, das blinken darf.
  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen.
  • Fahrradklingel oder Hupe.

Grafik eines Fahrrads mit Kennzeichnung der in der StVO verankerten Regekn zur Ausstattung eines Fahrrads

Alle Standorte der Aktion Fahrradlicht sowie die Fahrradhändler, die an der Rabattaktion teilnehmen finden Sie hier: Aktion Fahrradlicht – Licht macht sichtbar