Strenge Regeln für Leihräder treten in Kraft

Am 28.6.2018 wird eine ortspolizeiliche Verordnung der Stadt Wien veröffentlicht, die den Umgang mit stationslosen Leihrädern regelt.

Wie viele stationslose Leihräder gibt es in der Stadt? Wo werden diese abgestellt? Und vor allem: wer entsorgt beschädigte oder widerrechtlich abgestellte Leihräder? Seit einigen Monaten bieten Leihradfirmen ihren Service in Wien an. Um auftretenden Problemen – wie verkehrsgefährdend aufgestellten Fahrrädern – entgegenzuwirken, führt die Stadt Wien nun strenge Regeln für die Leihrad-Anbieter ein.

Seit dem Frühjahr sind Beschwerden seitens der Bevölkerung zu den stationslosen Leihrädern bei der Stadt Wien zurück gegangen. Durch die in Kraft tretende Regelung sollen Probleme nun bald gänzlich der Vergangenheit angehören, so Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.
Maria Vassilakou: „Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass widerrechtlich abgestellte oder kaputte Leihräder schnell entfernt werden.“

Höchstzahl auf 1.500 festgelegt.
Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt nun unter anderem eine Höchstzahl an Leihrädern und eine Abholfrist fest. Pro Anbieter darf es nur maximal 1.500 Fahrräder geben. Jeder Vermieter von stationslosen Leihrädern muss eine Akkreditierung durchführen. Jedes Leihrad wird von der Stadt Wien erfasst und mittels Nadellaser-Gerät amtlich markiert.

Martin Blum, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Wien: „Die Markierung der Leihräder soll in den kommenden Wochen erfolgen. Ab August tritt die Regelung dann in Kraft und Übertritte werden geahndet.“

Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsgefährdend abgestellte Leihräder beträgt Wochentags vier Stunden, am Wochenende zwölf Stunden. Wird das Leihfahrrad nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Martin Blum, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Wien: „Wenn ein Leihrad so abgestellt ist, dass es anderen Verkehrsteilnehmende gefährdet oder das Rad kaputt ist, melden Sie es bitte beim Stadtservice Wien. Anfragen werden an die Vermieter weiter gegeben und diese müssen dann innerhalb von vier Stunden das Leihrad entfernen.“

Melden kann man die Räder bei der Wiener Stadtinformation unter 01/50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at

Info: Wann sind Fahrräder widerrechtlich/falsch abgestellt?

Verordnung der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrräder