Temporäres Halteverbot: Novelle der Straßenverkehrsordnung Projekt, Aktion # 0

Seit 13. Jänner 2017 erlauben vier nüchterne Zeilen im Paragraph 48 der Straßenverkehrsordnung, dass temporäre Halteverbotsschilder in die Parkspur gestellt werden dürfen. Das bringt eine massive Steigerung der Fußgängerqualität in der Stadt - denn damit bleiben schmale Gehsteige frei von zusätzlichen Hindernissen. Die Mobilitätsagentur war an der Erwirkung der Novelle maßgeblich beteiligt.

Temporäres Halteverbot

Wer kennt das nicht? Zu Fuß unterwegs, mit Kinderwagen oder Einkaufstrolley, machen sich auch die harmlosesten Hindernissen am Gehsteig bemerkbar. In Schlangenlinien geht es vorbei an Mistkübeln, Pollern und Verkehrsschildern. Und prompt an den engsten Stellen stehen sie dann: die sogenannten „temporären Halteverbotsschilder“. Diese markieren ein vorübergehendes Halteverbot, z. B. wegen Baustellen. Die Schilder – am Gehsteig – fordern das Freihalten der Parkspur.

Novelle der Straßenverkehrsordnung

Seit 13. Jänner 2017 erlaubt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung Paragraph 48, dass temporäre Halteverbotsschilder in die Parkspur gestellt werden dürfen.

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 21.04.2017

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