Temporäres Halteverbot
Wer kennt das nicht? Zu Fuß unterwegs, mit Kinderwagen oder Einkaufstrolley, machen sich auch die harmlosesten Hindernissen am Gehsteig bemerkbar. In Schlangenlinien geht es vorbei an Mistkübeln, Pollern und Verkehrsschildern. Und prompt an den engsten Stellen stehen sie dann: die sogenannten „temporären Halteverbotsschilder“. Diese markieren ein vorübergehendes Halteverbot, z. B. wegen Baustellen. Die Schilder – am Gehsteig – fordern das Freihalten der Parkspur.
Novelle der Straßenverkehrsordnung
Seit 13. Jänner 2017 erlaubt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung Paragraph 48, dass temporäre Halteverbotsschilder in die Parkspur gestellt werden dürfen.